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Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Wer im Alltag dauerhaft Hilfe braucht, hat oft Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Der Schlüssel dazu ist ein Pflegegrad. Viele Familien stellen den Antrag zu spät, weil der Weg kompliziert wirkt. Dabei ist er klarer, als man denkt.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Schritt 1: Den Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse; die Adresse steht auf der Versichertenkarte oder auf der Website der Krankenkasse.
Den Antrag kann die betroffene Person selbst stellen. Angehörige können es übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind oder als rechtliche Betreuung eingesetzt sind.
Wichtig ist vor allem das Datum. Die Leistungen gibt es nicht ab dem Tag, an dem die Hilfe nötig wurde, sondern ab dem Antrag. Wer schon länger Hilfe braucht, verliert also Geld, wenn er wartet.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, auch per Telefon, E-Mail oder Brief. Ein Anruf hat aber einen Nachteil: Sie können später nicht nachweisen, wann Sie angerufen haben. Besser ist eine kurze E-Mail oder ein Brief mit Datum. Das ausführliche Formular schickt die Pflegekasse dann zu.
Schritt 2: Beratung nutzen
Mit dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Ansprechperson nennen. Auch Pflegestützpunkte beraten vor Ort.
Nutzen Sie das. Die Beratung hilft beim Formular, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei der Frage, welche Hilfen es außerdem gibt.
Schritt 3: Die Begutachtung vorbereiten
Die Pflegekasse beauftragt eine Gutachterin oder einen Gutachter. Bei gesetzlich Versicherten ist das meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt, unter bestimmten Bedingungen auch per Telefon oder Video.
Bewertet wird nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Dafür gibt es sechs Bereiche, die unterschiedlich stark zählen:
- Mobilität (10 Prozent)
- Denken und Verständigung sowie Verhalten und Psyche (zusammen 15 Prozent, es zählt der stärker betroffene Bereich)
- Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Trinken (40 Prozent)
- Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente oder Arztbesuche (20 Prozent)
- Alltag und Kontakte gestalten (15 Prozent)
Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten
- Pflegegrad 2: ab 27 Punkten
- Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten
- Pflegegrad 4: ab 70 Punkten
- Pflegegrad 5: ab 90 Punkten
So bereiten Sie sich gut vor:
- Ein Pflegetagebuch führen. Schreiben Sie ein bis zwei Wochen lang auf, wobei geholfen wird und wie lange es dauert. Auch nachts.
- Unterlagen bereitlegen. Arztbriefe, Entlassungsberichte, den Medikamentenplan, Hilfsmittel.
- Nicht beschönigen. Viele ältere Menschen reißen sich beim Termin zusammen und zeigen sich von ihrer besten Seite. Beschreiben Sie einen normalen Tag, auch einen schlechten.
- Jemanden dazuholen. Eine vertraute Person darf bei der Begutachtung dabei sein und ergänzen, was vergessen wird.
Schritt 4: Der Bescheid
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. In dringenden Fällen gelten kürzere Fristen, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativversorgung.
Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein und ist sie selbst dafür verantwortlich, zahlt sie für jede angefangene Woche der Verspätung 70 Euro.
Das Gutachten können Sie anfordern, wenn es dem Bescheid nicht beiliegt. Lesen Sie es in Ruhe und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
Schritt 5: Wenn der Bescheid nicht passt
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet nichts.
Legen Sie dar, wo das Gutachten vom Alltag abweicht, und fügen Sie neue Unterlagen bei. Die Pflegeberatung oder ein Sozialverband hilft dabei.
Ein Blick nach vorn
Für das Jahr 2027 hat die Bundesregierung eine Reform auf den Weg gebracht. Ihr Entwurf sieht höhere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 bei neuen Begutachtungen vor. Beschlossen ist das noch nicht (Stand 22. Oktober 2026), und bestehende Pflegegrade sollen nach dem Entwurf bis zur nächsten Begutachtung erhalten bleiben.
Unabhängig davon gilt: Wer heute Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht aufschieben. Die Leistungen beginnen mit dem Antrag.
Für Angehörige
Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu weiteren Hilfen, etwa dem Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1. Halten Sie Termine wie die Begutachtung und die Frist für einen Widerspruch an einer Stelle fest, die die ganze Familie sieht. Dann muss niemand hinterhertelefonieren.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Regeln können sich ändern. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung.
Quellen
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