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Ratgeber / Recht & Pflegegrad / Zuschüsse zur Rente: Diese vier Leistungen können Sie zusätzlich beantragen

Gilt für: Deutschland

Zuschüsse zur Rente: Diese vier Leistungen können Sie zusätzlich beantragen

Rund 60 Prozent der Berechtigten beantragen die Grundsicherung im Alter nicht – oft aus Sorge, die Kinder müssten dann zahlen. In einfacher Sprache: welche vier Leistungen es gibt, wo Sie sie beantragen und warum die Sorge um die Kinder meist unbegründet ist.

Viele ältere Menschen leben mit einer kleinen Rente und wissen nicht, dass ihnen zusätzlich Geld zusteht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat das untersucht: Rund 60 Prozent derer, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, beantragen sie nicht. Bei den über 76-Jährigen sind es sogar 73 Prozent, bei Verwitweten 77 Prozent.

Die Gründe sind fast immer dieselben: Man weiß nicht, dass man dazugehört. Man schämt sich. Oder man fürchtet, die eigenen Kinder müssten dann zahlen. Der letzte Punkt ist der häufigste – und er ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Dazu weiter unten mehr.

Dieser Ratgeber zeigt in einfacher Sprache, welche vier Leistungen Sie zusätzlich zur Rente beantragen können, wo Sie das tun und was Sie dafür brauchen.

1. Grundsicherung im Alter

Das ist die wichtigste Leistung. Sie ist für Menschen gedacht, deren Rente zum Leben nicht reicht.

Wer sie bekommen kann: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist – und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus Rente, Einkommen und Vermögen decken kann.

Was sie umfasst: Den sogenannten Regelbedarf, dazu die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei besonderem Bedarf kommen Zuschläge dazu.

Wie hoch der Regelbedarf ist (Stand 1. Januar 2026):

  • Alleinstehende: 563 Euro im Monat
  • Ehepaare und Paare, die zusammenleben: 506 Euro je Person

Diese Beträge sind gegenüber 2025 unverändert geblieben. Rechnerisch hätte sich für 2026 sogar ein niedrigerer Wert ergeben – ein gesetzlicher Besitzschutz verhindert das Absinken. Zu diesem Regelbedarf kommen Ihre tatsächlichen Wohnkosten hinzu, soweit sie angemessen sind.

Wo Sie den Antrag stellen: Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Nicht beim Jobcenter, nicht bei der Rentenversicherung.

Ein wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt: Die Leistung wird rückwirkend ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Wer im Zweifel ist, sollte deshalb lieber früher fragen als später. Ein Antrag, der sich als aussichtslos herausstellt, kostet nichts außer Zeit.

2. Der Satz, der viele Anträge verhindert

„Dann holen die sich das Geld von meinen Kindern." Diese Sorge hält sehr viele Menschen von einem Antrag ab.

Sie trifft in aller Regel nicht zu. Bei der Grundsicherung im Alter werden Unterhaltsansprüche gegen die Kinder erst dann geprüft, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr brutto verdient. Diese Grenze gilt für jedes Kind einzeln.

Wer also eine Tochter mit einem normalen Angestelltengehalt und einen Sohn mit mittlerem Einkommen hat, muss sich diese Frage nicht stellen. Das Sozialamt geht bei Einkommen unterhalb dieser Grenze davon aus, dass kein Unterhaltsanspruch besteht.

Wenn Sie nur wegen dieser Sorge bisher keinen Antrag gestellt haben: Das ist der Punkt, an dem sich ein Gespräch mit dem Sozialamt oder einer Beratungsstelle lohnt.

3. Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete – oder bei Wohneigentum zu den Wohnkosten. Es ist ausdrücklich auch für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen gedacht.

Wichtig zur Abgrenzung: Wohngeld und Grundsicherung schließen sich gegenseitig aus. Wer Grundsicherung bezieht, bekommt kein Wohngeld – die Wohnkosten sind dort bereits enthalten. Wohngeld ist also die Leistung für alle, die knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen.

Wie viel es ist: Das hängt von drei Dingen ab – wie viele Menschen im Haushalt leben, wie hoch das Einkommen ist und in welcher Mietstufe Ihr Ort liegt. Es gibt sieben Mietstufen. Im Jahr 2024 erhielten Haushalte im Durchschnitt rund 287 Euro im Monat; zum 1. Januar 2025 kam durch eine automatische Anpassung im Schnitt rund 30 Euro dazu. Für 2026 ist keine weitere Erhöhung vorgesehen.

Wo Sie den Antrag stellen: Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Wenn Sie nicht wissen, wo die sitzt: Die Stadtverwaltung sagt es Ihnen.

Eine Sache, die man leicht übersieht: Nach einer Rentenerhöhung ändert sich Ihr Einkommen. Wer Wohngeld bezieht, muss das melden. Das ist lästig, aber es verhindert Rückforderungen.

4. Weniger zuzahlen bei der Krankenkasse

Rezeptgebühren, Zuzahlungen zu Hilfsmitteln, zum Krankenhaus, zur Krankengymnastik: Das summiert sich, besonders bei mehreren Erkrankungen. Dagegen gibt es eine gesetzliche Obergrenze.

Die Belastungsgrenze: Sie liegt bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit dauerhaft in Behandlung sind, sind es nur ein Prozent.

Ist die Grenze im Laufenden Jahr erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Haben Sie schon zu viel gezahlt, bekommen Sie die Differenz zurück.

Was mitzählt: Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel wie Krankengymnastik, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen. Was nicht mitzählt: Individuelle Gesundheitsleistungen, die Sie selbst bezahlen (IGeL), und der Eigenanteil beim Zahnersatz.

Wo Sie das beantragen: Bei Ihrer Krankenkasse. Sammeln Sie dafür alle Quittungen des Jahres – auch die kleinen. Praktisch ist ein Umschlag, in den alles hineinwandert, sobald Sie aus der Apotheke kommen.

5. Rundfunkbeitrag

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geschieht aber nicht automatisch – Sie müssen den Antrag stellen und den Bewilligungsbescheid des Sozialamts beilegen.

Der Antrag geht an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Formulare gibt es online, in vielen Rathäusern und bei Sozialverbänden.

So gehen Sie am besten vor

  1. Rechnen Sie grob nach. Reicht Ihre Rente nach Abzug von Miete, Heizung und Versicherungen zum Leben? Wenn es knapp wird, lohnt der nächste Schritt.
  2. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Formulare ausfüllen. Kostenlos beraten unter anderem die Sozialämter selbst, die Sozialverbände VdK und SoVD, die Caritas, die Diakonie und die Verbraucherzentralen. Eine Beratung kostet Sie nichts und spart oft mehrere Anläufe.
  3. Legen Sie die Unterlagen zusammen. Meist gebraucht werden: Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten Monate, Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Versicherungen und über Vermögen.
  4. Stellen Sie den Antrag – auch im Zweifel. Es gibt keinen Nachteil, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Es gibt aber einen Nachteil, wenn er nie gestellt wird.

Wenn Angehörige helfen

Für viele ältere Menschen ist der Gang zum Amt die eigentliche Hürde – nicht das Ausfüllen. Wenn Sie einen Angehörigen unterstützen: Bieten Sie an, mitzukommen, statt anzubieten, es zu übernehmen. Das macht einen Unterschied für jemanden, der sein Leben lang alles selbst geregelt hat.

Hilfreich ist auch, die Termine und Fristen an einer Stelle festzuhalten, auf die beide schauen können. Wer beim Amt war, was noch fehlt, wann der Bescheid kommen soll.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihnen eine Leistung zusteht und in welcher Höhe, hängt immer von Ihrem Einzelfall ab. Die genannten Beträge gelten für Deutschland, Stand 2026. Verbindlich Auskunft geben die zuständigen Ämter und die genannten Beratungsstellen.