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Ratgeber / Recht & Pflegegrad / Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – wofür und wie

Gilt für: Deutschland

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – wofür und wie

Ab Pflegegrad 1 stehen 131 € monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote bereit – etwa Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienste. So nutzen Sie den Betrag richtig.

Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung – dabei steht er schon ab Pflegegrad 1 zu. 2026 sind es 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr, einheitlich für alle Pflegegrade 1 bis 5. Bei Pflegegrad 1 ist er sogar die einzige monatliche Geldleistung aus der Pflegekasse.

Wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist

Der Betrag ist zweckgebunden: Er finanziert nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Dazu zählen unter anderem:

  • Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte (Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Einkauf, Reinigung, Wäsche)
  • Betreuungsgruppen, z. B. für Menschen mit Demenz
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Nicht möglich ist eine freie Barauszahlung: Sie reichen Belege ein und bekommen die Kosten bis zur Höhe des Betrags erstattet.

Ansparen und übertragen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können sie innerhalb des Jahres ansammeln; Reste aus dem Vorjahr lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. So entsteht ein Puffer für größere Betreuungsphasen.

Umwandlungsanspruch: zusätzliches Budget freischalten

Wer ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags in Leistungen anerkannter Alltagsangebote umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI) – zusätzlich zum Entlastungsbetrag und unabhängig von diesem. Das erhöht das Budget für private Betreuung spürbar.

So kommen Sie an das Geld

  1. Prüfen, welche Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt sind (die Pflegekasse führt Listen).
  2. Leistung in Anspruch nehmen und Rechnungen/Quittungen sammeln.
  3. Belege bei der Pflegekasse einreichen – die Erstattung erfolgt bis 131 €/Monat.

Praxis-Tipp

Gerade die Kombination aus Entlastungsbetrag und einem festen Alltagsbegleiter entlastet Angehörige zuverlässig und hält den Alltag der pflegebedürftigen Person stabil. Wichtig ist, Termine und Belege sauber zu organisieren – hier hilft eine App, die Aufgaben, Termine und Besorgungen für alle Beteiligten bündelt.


Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regeln (Stand 2026) können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse, eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder die Verbraucherzentrale.