Gilt für: Deutschland
Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 70 Euro im Monat von der Pflegekasse
Seit 2026 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für geprüfte digitale Pflege-Apps — bis zu 70 Euro im Monat. Der Haken: Erstattet werden nur Anwendungen, die offiziell geprüft und in einem staatlichen Verzeichnis gelistet sind. Was dahintersteckt, wer Anspruch hat und worauf Sie achten sollten.
Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
DiPA sind Apps, Web- oder Software-Anwendungen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Alltag helfen — zum Beispiel dabei, die Selbstständigkeit zu erhalten oder einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber hat dafür einen eigenen Anspruch in der Pflegeversicherung geschaffen (Paragraf 40a SGB XI).
Wer hat Anspruch — und wie viel zahlt die Pflegekasse?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben — unabhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt:
- bis zu 40 Euro im Monat für die digitale Pflegeanwendung selbst,
- bis zu 30 Euro im Monat für ergänzende Unterstützungsleistungen (etwa Hilfe eines Pflegedienstes bei der Nutzung),
- zusammen also maximal 70 Euro monatlich.
Ein Arztrezept ist nicht nötig. Sie stellen den Antrag direkt bei der Pflegekasse; die erste Bewilligung gilt für bis zu sechs Monate und verlängert sich, wenn die App tatsächlich genutzt wird und ihren Zweck erfüllt.
Wichtig: Nur geprüfte Apps aus dem BfArM-Verzeichnis
Entscheidend ist: Erstattet werden ausschließlich Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in dessen DiPA-Verzeichnis eingetragen sind. Eine gewöhnliche App aus dem Store — so nützlich sie sein mag — ist damit nicht automatisch erstattungsfähig.
Und ganz wichtig für 2026: Bislang ist noch keine DiPA zugelassen. Ein beschleunigtes Prüfverfahren ist zum 1. Januar 2026 gestartet, erste gelistete Anwendungen werden im Laufe des Jahres erwartet. Seien Sie deshalb vorsichtig bei Werbeversprechen wie „von der Pflegekasse bezahlt" — prüfen Sie immer, ob die App wirklich im offiziellen Verzeichnis steht.
So gehen Sie vor
- Prüfen, ob die gewünschte App im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (durch die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson).
- Nach Bewilligung die App nutzen; Kosten oberhalb der 70 Euro oder für nicht gelistete Apps tragen Sie selbst.
Digitale Helfer im Pflegealltag
Unabhaengig von der Erstattungsfrage erleichtern digitale Helfer den Alltag rund um einen älteren Menschen schon heute: Termine, Medikamente und Besorgungen an einem Ort bündeln, damit Familie und Helfer sich abstimmen können. Ob eine einzelne App später auch erstattungsfähig ist, hängt allein von der Eintragung im BfArM-Verzeichnis ab — darauf sollten Sie beim Thema Kostenübernahme immer achten.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Regeln (Stand 2026) können sich ändern; zu DiPA sind zum Redaktionsschluss noch keine Anwendungen zugelassen. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.