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Medikamentenplan sicher führen: die häufigsten Fehler vermeiden
Mit den Jahren kommen oft mehrere Medikamente zusammen – eines für den Blutdruck, eines für die Schilddrüse, dazu etwas gegen Schmerzen. Jedes für sich ist sinnvoll. Zusammen wird es schnell unübersichtlich: Wann nehme ich was? Und was war noch mal die kleine weiße Tablette?
Ein guter Medikamentenplan schafft hier Ordnung. Dieser Ratgeber erklärt, was hineingehört, welche kostenlosen Hilfen Ihnen zustehen und welche Fehler im Alltag am häufigsten vorkommen.
Was in einen guten Plan gehört
Ein Medikamentenplan ist mehr als eine Liste von Namen. Damit er im Ernstfall wirklich hilft, sollte zu jedem Mittel dastehen:
- Name des Medikaments und der Wirkstoff – der Wirkstoff ist wichtig, weil dasselbe Mittel je nach Hersteller anders heißen kann
- Stärke, also zum Beispiel 500 Milligramm
- Wie viel und wann: morgens, mittags, abends, zur Nacht
- Wofür es eingenommen wird – in einfachen Worten, etwa „für den Blutdruck"
- Besondere Hinweise: vor dem Essen, mit viel Wasser, nicht zusammen mit Milch
Wichtig: Auf den Plan gehört alles, was regelmäßig eingenommen wird. Auch Schmerztabletten aus der Apotheke ohne Rezept, Vitamine, Magnesium oder pflanzliche Mittel. Gerade diese werden oft vergessen, weil sie als harmlos gelten – dabei können auch sie mit anderen Medikamenten zusammenwirken.
Zwei Hilfen, die Ihnen zustehen – und nichts kosten
Ab drei Medikamenten: der Medikationsplan vom Arzt
Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnimmt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier. Das steht in § 31a des Sozialgesetzbuchs V. Der Hausarzt erstellt ihn, er kostet nichts, und der Arzt ist sogar verpflichtet, Sie auf diesen Anspruch hinzuweisen.
Zwei Dinge sind dabei besonders nützlich:
- Ändert sich Ihre Medikation, muss der Arzt den Plan aktualisieren.
- Auch die Apotheke aktualisiert ihn auf Wunsch, wenn Sie ein Medikament abholen.
Wenn Sie noch keinen solchen Plan haben: Fragen Sie beim nächsten Arztbesuch danach. Ein Satz genügt – „Ich nehme mehrere Medikamente, ich hätte gern einen Medikationsplan."
Ab fünf Medikamenten: der Medikamentencheck in der Apotheke
Wer dauerhaft fünf oder mehr verordnete Medikamente einnimmt, hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung in der Apotheke – die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation". Auch sie ist für Sie kostenlos, die Krankenkasse zahlt.
So läuft es ab: Sie bringen alles mit, was Sie einnehmen – am besten wirklich alles in einer Tüte, auch die rezeptfreien Mittel. Eine Apothekerin oder ein Apotheker geht mit Ihnen in Ruhe alles durch und prüft, ob sich etwas gegenseitig stört oder doppelt. Am Ende bekommen Sie einen vollständigen, aktuellen Medikamentenplan.
Diese Beratung können Sie einmal im Jahr in Anspruch nehmen – und zusätzlich dann, wenn sich Ihre Medikamente stark verändert haben. Vereinbaren Sie am besten vorher einen Termin, damit genug Zeit ist.
Die häufigsten Fehler im Alltag
Der Plan ist veraltet. Der häufigste Fehler überhaupt. Nach jedem Arztbesuch, bei dem sich etwas ändert, gehört der Plan aktualisiert. Ein Plan, auf den man sich nicht verlassen kann, ist gefährlicher als gar keiner.
Nach dem Krankenhaus stimmt nichts mehr. Bei einem Klinikaufenthalt wird die Medikation häufig umgestellt. Manche Mittel kommen dazu, andere fallen weg, wieder andere heißen plötzlich anders, weil ein anderer Hersteller verwendet wird. Gehen Sie den Plan nach der Entlassung unbedingt mit dem Hausarzt durch.
Verschiedene Ärzte wissen nichts voneinander. Der Hausarzt, der Kardiologe, der Augenarzt – jeder verschreibt etwas. Nehmen Sie den Plan zu jedem Termin mit und zeigen Sie ihn. Das ist der einfachste Weg, Doppelverordnungen zu vermeiden.
Rezeptfreies zählt nicht mit. Schmerzmittel, Nahrungsergänzung, Kräutertropfen – all das gehört auf den Plan. Auch harmlos wirkende Mittel können die Wirkung anderer Medikamente verstärken oder abschwächen.
Tabletten werden geteilt, obwohl sie nicht geteilt werden dürfen. Nicht jede Tablette darf man durchbrechen, manche wirken dann falsch. Fragen Sie in der Apotheke nach, wenn Ihnen das Schlucken schwerfällt – oft gibt es dasselbe Mittel in einer anderen Form.
Etwas wird eigenmächtig abgesetzt. Wenn es Nebenwirkungen gibt oder man sich besser fühlt, ist die Versuchung groß, ein Mittel wegzulassen. Das kann ernste Folgen haben. Sprechen Sie immer erst mit dem Arzt – aber sprechen Sie es an, statt es stillschweigend zu tun.
Was im Alltag hilft
- Eine Tablettenbox für die Woche, sonntags gefüllt. So sieht man abends auf einen Blick, ob die Tabletten genommen wurden.
- Feste Zeiten koppeln an feste Gewohnheiten: die Morgentablette immer zum Frühstück, die Abendtablette immer nach den Nachrichten.
- Eine Kopie des Plans in der Handtasche oder im Geldbeutel. Im Notfall ist das für den Rettungsdienst die wichtigste Information.
- Alte Packungen entsorgen. Abgelaufene oder abgesetzte Mittel gehören aus dem Schrank, sonst werden sie irgendwann versehentlich genommen.
Für Angehörige
Wenn Sie sich um jemanden kümmern, ist die größte Hilfe oft nicht das Erinnern, sondern das Aktuellhalten. Fragen Sie nach jedem Arztbesuch kurz nach, ob sich etwas geändert hat, und schreiben Sie es sofort in den Plan.
Achten Sie darauf, dass es beim Unterstützen bleibt und nicht zur Kontrolle wird. Ein älterer Mensch, der das Gefühl hat, überwacht zu werden, sagt irgendwann nicht mehr, wenn etwas nicht stimmt – und genau das wäre das Gegenteil von Sicherheit.
Hilfreich ist, wenn alle Beteiligten dieselben Informationen sehen: welche Medikamente wann anstehen und ob sie genommen wurden. Manche Familien nutzen dafür eine gemeinsame App, in der der Medikamentenplan für Senior und Angehörige an einem Ort steht und die zur richtigen Zeit erinnert. Das erspart das tägliche Nachfragen – und macht sichtbar, wenn wirklich einmal etwas ausbleibt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Über Verordnung, Dosierung und das Absetzen von Medikamenten entscheiden ausschließlich Ärztin oder Arzt und Apotheke. Ändern oder beenden Sie eine Einnahme nie eigenmächtig. Die genannten Ansprüche gelten für gesetzlich Versicherte in Deutschland; im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.