App vormerken

Alt werden.
Gemeinsam. Wunderbar.

Wunderbar Alt verbindet Senioren, Angehörige, Pflege- und Reinigungskräfte in einer einfachen, sicheren App — für ein selbstbestimmtes Leben mit dem Gefühl, nie allein zu sein.

Ratgeber / Alltag & Pflege / Haushaltshilfe für Senioren: Wer hilft im Haushalt – und wer zahlt?

Gilt für: Deutschland

Haushaltshilfe für Senioren: Wer hilft im Haushalt – und wer zahlt?

Einkaufen, putzen, Wäsche, kochen – im Alter wird der Haushalt oft zur Last. In einfacher Sprache: welche Aufgaben eine Haushaltshilfe übernimmt, wie Sie eine finden und über welche drei Wege ein Teil der Kosten erstattet wird.

Mit den Jahren fällt vieles im Haushalt schwerer – das Einkaufen, das Putzen, die Wäsche, das Kochen. Eine Haushaltshilfe kann dabei viel abnehmen, damit man länger selbstständig in den eigenen vier Wänden bleibt. Dieser Ratgeber erklärt in einfachen Worten, was eine Haushaltshilfe macht, wie Sie eine finden und wer bei den Kosten hilft.

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um die Arbeit rund um den Haushalt – nicht um die Pflege des Körpers. Typische Aufgaben sind:

  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Wohnung sauber halten, Staub wischen, Boden wischen
  • Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
  • Kochen oder das Essen vorbereiten
  • kleine Botengänge, zum Beispiel zur Post oder Apotheke

Wichtig zu wissen: Waschen, Anziehen oder Medikamente – also die Pflege am Menschen – gehört nicht zur Haushaltshilfe. Dafür sind ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft zuständig.

Wer bei den Kosten hilft – drei Wege

Eine Haushaltshilfe kostet Geld. Es gibt aber drei Wege, über die ein Teil erstattet wird. Oft lassen sie sich sogar kombinieren.

Weg 1: Über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nur in bestimmten Fällen – vor allem, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen einer schweren Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht führen können. Das ist keine Dauerlösung: Ohne ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt wird sie in der Regel nur für kurze Zeit gewährt, meist bis zu vier Wochen. Es fällt eine Zuzahlung an (10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro am Tag).

Manche Krankenkassen bieten über ihre Satzung mehr an. Deshalb lohnt sich immer ein Anruf bei Ihrer Kasse mit der Frage: „Zahlen Sie in meinem Fall eine Haushaltshilfe – und wenn ja, wie lange?"

Weg 2: Der Entlastungsbetrag bei einem Pflegegrad

Wer einen Pflegegrad hat – schon ab Pflegegrad 1 – bekommt von der Pflegekasse den sogenannten Entlastungsbetrag. Das sind 2026 monatlich 131 Euro. Dieses Geld ist genau für solche Unterstützung im Alltag gedacht und darf unter anderem für eine Haushaltshilfe verwendet werden.

Ein Punkt ist dabei entscheidend: Der Anbieter muss offiziell anerkannt sein (ein „anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag"). Sie zahlen also nicht bar an eine Privatperson, sondern beauftragen einen anerkannten Dienst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Welche Anbieter in Ihrer Nähe anerkannt sind, weiß der Pflegestützpunkt.

Weg 3: Über die Steuer (§ 35a)

Diesen Weg kann jeder nutzen – ganz ohne Pflegegrad. Kosten für eine Haushaltshilfe zählen als „haushaltsnahe Dienstleistung". Davon holen Sie sich über die Steuererklärung 20 Prozent zurück, bis zu 4.000 Euro im Jahr.

Damit das klappt, gilt eine feste Regel: Sie brauchen eine Rechnung und müssen per Überweisung bezahlen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

So finden Sie eine Haushaltshilfe

  • Pflegestützpunkt: Die kostenlose Beratung vor Ort kennt die anerkannten Anbieter der Region und hilft bei Anträgen. Das ist die beste erste Anlaufstelle.
  • Anerkannte Dienste: Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen wollen, achten Sie darauf, dass der Anbieter anerkannt ist.
  • Nachbarschaftshilfe und Vereine: In vielen Orten gibt es organisierte Nachbarschaftshilfen – oft günstig und in manchen Bundesländern sogar über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
  • Private Hilfe: Auch möglich, aber achten Sie auf eine ordentliche Anmeldung (Minijob-Zentrale) und darauf, dass die Person versichert ist. Das schützt beide Seiten.

Für Angehörige: unterstützen, ohne zu bevormunden

Wer sich um einen älteren Menschen kümmert, muss die Haushaltshilfe nicht selbst sein – oft ist es klüger, sie zu organisieren. Klären Sie gemeinsam, was wirklich gebraucht wird, und lassen Sie den älteren Menschen mitentscheiden, wer ins Haus kommt. Das erhält die Selbstständigkeit und das gute Gefühl, gefragt zu werden.

Hilfreich ist, Termine und Absprachen mit der Haushaltshilfe für alle Beteiligten an einem Ort festzuhalten – wann kommt wer, was ist zu erledigen, was wurde besprochen. Manche Familien nutzen dafür eine gemeinsame App, in der Termine und Besorgungen für Senior und Angehörige sichtbar sind. So weiß jeder Bescheid, ohne ständig nachtelefonieren zu müssen.


Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genauen Voraussetzungen und Beträge können sich ändern und hängen von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Pflegegrad und Ihrer persönlichen Situation ab. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder in einem Lohnsteuerhilfeverein nach.